Last updated on 23. Juli 2021
Motivierte, zufriedene und vor allem gesunde Mitarbeiter:innen sind die Grundvoraussetzung für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Das Schöne daran: Der Gesetzgeber und die Krankenkassen beteiligen sich mit finanzieller Unterstützung an der Gesundheitsförderung von Beschäftigten. Welche Fördermöglichkeiten es für das Betriebliche Gesundheitsmanagement genau gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Seitdem Henry Ford das Fließband erfunden hat, hat sich viel getan. Nicht nur was die weitere Produktivitätssteigerung anbelangt. Zunächst vorangetrieben durch die Gewerkschaften, nahm der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen eine immer wichtigere Rolle ein. Der Gesetzgeber erließ erste Regeln, um Arbeitnehmende vor den gesundheitsschädlichen Folgen arbeitsplatzbedingter Monotonie zu schützen. Heute gibt es eine Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ein Arbeitsschutzgesetz und viele weitere Gesetze und Verordnungen, die versuchen die Gesundheit von Arbeitnehmenden zu schützen.
Viel entscheidender jedoch ist, dass immer mehr Unternehmen den Wert der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden erkannt haben. Sie ergreifen eigeninitiativ betriebliche Maßnahmen, die zum Teil weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Natürlich nicht ganz uneigennützig, denn geistig und körperlich fitte Mitarbeiter:innen sind unter anderem produktiver, kreativer und motivierter. Ihre höhere Leistungsfähigkeit und geringere Krankheitsquote sind bares Geld wert.
Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Unter Betrieblichem Gesundheitsmanagement versteht man die systematische und strukturierte Entwicklung, Planung, Gestaltung und Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. BGM ist keine gesetzliche Pflicht, kommt aber sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Unternehen zugute. |
Betriebliches Gesundheitsmanagement nützt Arbeitnehmenden und Unternehmen
Der größte Vorteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements liegt darin, dass alle gleichermaßen davon profitieren. Ein Arbeitsplatz mit geringen gesundheitlichen Risiken trägt zum Erhalt oder sogar zur Verbesserung des Gesundheitszustandes bei. Die Arbeit fällt insgesamt leichter und macht mehr Spaß. Das steigert nicht nur das eigene Wohlbefinden, sondern verbessert das gesamte Betriebsklima.
Arbeitgebende profitieren nicht nur von der Leistungssteigerung, sondern auch von den Nebeneffekten, die sich aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement ergeben. Dazu gehört zum Beispiel der Imagegewinn, der die Loyalität vorhandener Mitarbeiter:innen verbessert und das Recruiting neuer Mitarbeitenden erleichtert. In Zeiten des anhaltendenden Fach- und Führungskräftemangels, der maßgeblich zur heutigen Relevanz des BGM beigetragen hat, kein unwesentliches Argument.
Eine Win-Win-Situation also, die mit der Politik noch einen weiteren Akteur kennt. Denn wenn Arbeitnehmende durch ihre Erwerbstätigkeit so sehr belastet werden, dass diese zu Erkrankungen oder Verletzungen führt, belasten sie unnötigerweise das Gesundheitssystem, das von uns allen finanziert werden muss. Insbesondere da gesundheitsschädliches Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu chronischen Krankheiten, Berufsunfähigkeit und dergleichen mehr führen kann, was das Sozialsystem in vielen Bereichen berührt.
Gesetzgeber und Krankenkassen fördern BGM
Es ist deshalb wenig verwunderlich, dass Gesetzgeber und Krankenkassen Maßnahmen fördern, die der Gesundheit der Mitarbeiter:innen zugutekommen. So kannst du dir als Arbeitgebender das BGM finanziell subventionieren lassen und profitierst ohne großen finanziellen Aufwand von fitten und zufriedenen Arbeitnehmenden.
Es gibt im Wesentlichen drei verschiedene Fördermöglichkeiten für das Betriebliche Gesundheitsmanagement:
- Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 20 und 20a SGB V
- Steuerfreibetrag i. H. v. 600 Euro pro Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 34 EstG
- Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF)
Förderung durch die Krankenkassen
Die Krankenkassen sind nicht nur dafür zuständig für die Behandlung im Krankheitsfall aufzukommen. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasst auch die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V.
Die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegt. Nur die Maßnahmen, die in diesem Leitfaden aufgeführt werden, dürfen durch die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt oder gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
- Gesundheitsgerechte Führung
- Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
- Bewegungsförderliche Umgebung
- Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag
- Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb
- Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Förderung der betrieblichen Gesundheitsprävention. Gesetzliche Krankenversicherungen nur dann, wenn eine gewisse Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens auch bei der Krankenkasse versichert ist.
Alle Maßnahmen müssen hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den konkreten Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, um förderfähig zu sein. Alle Maßnahmen müssen im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt werden.
Steuerfreibetrag für Betriebliches Gesundheitsmanagement
Der Gesetzgeber gewährt dem Arbeitgebenden gemäß § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EstG) einen Steuerfreibetrag in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr. Dieser Betrag ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Leistungen des Unternehmens vorgesehen, die zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben beitragen.
Ausgaben des Unternehmens für die Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter:innen sind ganz normale Betriebsausgaben, sie sich steuermindernd auswirken. Damit sie steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, müssen die Maßnahmen ebenfalls den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen und dürfen den Freibetrag von 600 Euro nicht überschreiten.
Tipp: Steuerfreie Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat Zusätzlich zum jährlichen Steuerfreibetrag von 600 Euro können Arbeitgebende natürlich auch den monatlichen Steuerfreibetrag von 44 Euro für das Betriebliche Gesundheitsmanagement einsetzen. Dieser steuer- und sozialversicherungsfreie Bonus zusätzlich zum Lohn gilt für sogenannte Sachleistungen. Darunter fallen sowohl Waren als auch Dienstleistungen. Denkbar wäre zum Beispiel eine monatliche Gutscheinkarte für das Fitnessstudio oder eine Massagepraxis. Der Vorteil hierbei ist, dass keine zertifizierten Gesundheitsangebote ausgewählt werden müssen. |
Förderung durch den Europäischen Sozialfond
Eine Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist außerdem durch den Europäischen Sozialfonds denkbar. Der ESF ist nach eigenen Angaben das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt soziale Integration. Dazu gehören auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements.
Fördermittel können über die ESF-Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes beantragt werden. Gefördert werden geeignete Projekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene.
BGM zahlt sich aus
Es besteht kein Zweifel daran, dass Unternehmen, die auf die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden achten, davon langfristig profitieren. Zumal sich dank der diversen Fördermöglichkeiten sogar der finanzielle Aufwand deutlich reduzieren lässt. Insbesondere die Steuerfreibeträge sind ein unbürokratisches Fördermittel für das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Aber auch eine Anfrage bei verschiedenen, im Betrieb häufig vertretenen Krankenkassen lohnt sich, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die betriebliche Gesundheitsprävention zu unterstützen.